- eindeutig
- unzweideutig; klar; klipp und klar (umgangssprachlich); unmissverständlich; bestimmt; charakteristisch; eigen; spezifisch
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ein|deu|tig ['ai̮ndɔy̮tɪç] <Adj.>:keine zweite Deutung zulassend, keinen Zweifel entstehen lassend:eine eindeutige Anordnung; er bekam eine eindeutige Abfuhr.* * *
ein|deu|tig 〈Adj.〉1. nur eine Bedeutung habend, nur eine Deutung zulassend, unmissverständlich, sehr klar2. 〈fig.〉 grob, unmissverständlich, derb● dieser Begriff ist \eindeutig; ich habe ihm \eindeutig klar gemacht, dass ... 〈fig.〉* * *
ein|deu|tig <Adj.>:1.eine -e Anordnung, Absage;eine -e Anspielung machen;b) jeden Zweifel ausschließend, sich klar u. deutlich zeigend:-e Niederlage;die Beweise sind e.;e. (klar) überlegen sein;das hat sich nie e. klären lassen.2. (bes. Fachspr.) nur eine, keine andere Deutung zulassend:ein -er [sprachlicher] Ausdruck;-e Zuordnungen.* * *
eindeutig,1) Mathematik und Logik: Eine Zuordnung oder Relation zwischen einer Menge M1 und einer Menge M2 heißt eindeutig, wenn jedem Element a aus M1 genau ein Element b aus M2 (rechtseindeutig) oder jedem Element b aus M2 genau ein Element a aus M1 (linkseindeutig) zugeordnet wird. Eine sowohl rechts- als auch linkseindeutige Zuordnung heißt umkehrbar eindeutig, eineindeutig oder bijektiv. Die rechtseindeutigen Zuordnungen werden als Abbildung beziehungsweise Fraktion (von M1 nach M2) bezeichnet.* * *
ein|deu|tig <Adj.>: 1. a) (in Bedeutung, Inhalt, Sinn) völlig klar, unmissverständlich: eine -e Anordnung, Absage; eine -e Anspielung machen; Signale und Zeichen sollen e. sein (Natur 80); etw. e. erklären; b) jeden Zweifel ausschließend, sich klar u. deutlich zeigend: -e Niederlage; die Beweise sind e.; e. (klar) überlegen sein; Dabei besaßen die Braunschweiger e. das bessere taktische Konzept (Kicker 6, 1982, 34); das hat sich nie e. klären lassen. 2. (bes. Fachspr.) nur eine, keine andere Deutung zulassend: ein -er [sprachlicher] Ausdruck; -e wechselseitige Zuordnungen; Der Begriff „Halbgerade“ wird in der Mathematik nicht e. verwendet (Mathematik I, 179).
Universal-Lexikon. 2012.